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Impressumspflicht für Webseiten
Laut dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG), ist der Betreiber einer Website verpflichtet, im Interesse des Verbraucherschutzes eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) anzubringen. Diese muss Namen und Adresse des für die Site Verantwortlichen enthalten und von jeder Seite des Internetangebots aus zugänglich sein.

